Aufnahmeverfahren

Die Vorstellung des Kindes im Schulkindergarten durch die Eltern erfolgt nach

  • telefonischer Voranmeldung (Terminabsprache) in der Regel zu Beginn des
    Kalenderjahres für das kommende Schuljahr
  • Erstgespräch im Kindergarten
  • Durchführung eines Entwicklungs-und Intelligenztests
  • Erstellung eines pädagogischen Gutachtens zur Feststellung der Förderbedürftigkeit
  • Nach Feststellung der Förderbedürftigkeit erteilt das Staatliche Schulamt die
    Genehmigung zur Aufnahme. Die Aufnahme erfolgt, soweit ein Platz vorhanden ist oder über eine Warteliste.