Aufnahmeverfahren
Die Vorstellung des Kindes im Schulkindergarten durch die Eltern erfolgt nach
- telefonischer Voranmeldung (Terminabsprache) in der Regel zu Beginn des
Kalenderjahres für das kommende Schuljahr
- Erstgespräch im Kindergarten
- Durchführung eines Entwicklungs-und Intelligenztests
- Erstellung eines pädagogischen Gutachtens zur Feststellung der Förderbedürftigkeit
- Nach Feststellung der Förderbedürftigkeit erteilt das Staatliche Schulamt die
Genehmigung zur Aufnahme. Die Aufnahme erfolgt, soweit ein Platz vorhanden ist oder über eine Warteliste.